Hallo CadSoft,
noch ein Punkt aus den AGB, zu denen ich gerne ein Statement hätte:
Der Kunde verpflichtet sich:
(h) die derzeitige Version der Software durch eine vom Lizenzgeber im
Rahmen der Bedingungen der hier vorliegenden Lizenz zur Verfügung
gestellten aktualisierten oder erweiterten Version der Software sofort
nach Erhalt derselben zu ersetzen;
Das soll dann wohl dazu dienen, das in Aussicht gestellte
Lizenzmanagement zu erzwingen?
Grüße,
Oliver Betz
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Oliver Betz, Munich
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