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EAGLE Support (Deutsch) AGB: Updatezwang!?
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AGB: Updatezwang!?

Former Member
Former Member over 11 years ago

Hallo CadSoft,

 

noch ein Punkt aus den AGB, zu denen ich gerne ein Statement hätte:

 

Der Kunde verpflichtet sich:

 

(h) die derzeitige Version der Software durch eine vom Lizenzgeber im

Rahmen der Bedingungen der hier vorliegenden Lizenz zur Verfügung

gestellten aktualisierten oder erweiterten Version der Software sofort

nach Erhalt derselben zu ersetzen;

 

Das soll dann wohl dazu dienen, das in Aussicht gestellte

Lizenzmanagement zu erzwingen?

 

Grüße,

 

Oliver Betz

--

Oliver Betz, Munich

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  • autodeskguest
    autodeskguest over 11 years ago

    Oliver Betz schrieb:

     

    Hallo CadSoft,

     

    noch ein Punkt aus den AGB, zu denen ich gerne ein Statement hätte:

     

    Der Kunde verpflichtet sich:

     

    (h) die derzeitige Version der Software durch eine vom Lizenzgeber im

    Rahmen der Bedingungen der hier vorliegenden Lizenz zur Verfügung

    gestellten aktualisierten oder erweiterten Version der Software sofort

    nach Erhalt derselben zu ersetzen;

     

    Das soll dann wohl dazu dienen, das in Aussicht gestellte

    Lizenzmanagement zu erzwingen?

     

    Mich wundert sehr, daß es hierzu (und auch zu der Frage nach dem

    Lizenzmanagementtool) eine Woche später immer noch keinerlei image

    Reaktion gibt. :-\

     

    Tilmann

     

    P.S.(1) Ich würde es nicht akzeptieren, Updates installieren zu

    müssen. Ich verwende bei etlichen Programmen nicht die neueste Version

    - aus gutem Grund.

    P.S.(2) Mich interessiert darüberhinaus, ob ein solcher Updatezwang

    überhaupt eine wirksame Bestimmung ist...

     

     

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  • Former Member
    Former Member over 11 years ago

    Am 28.09.2012 08:28, schrieb Tilmann Reh:

    Oliver Betz schrieb:

     

    Hallo CadSoft,

     

    noch ein Punkt aus den AGB, zu denen ich gerne ein Statement hätte:

     

    Der Kunde verpflichtet sich:

     

    (h) die derzeitige Version der Software durch eine vom Lizenzgeber im

    Rahmen der Bedingungen der hier vorliegenden Lizenz zur Verfügung

    gestellten aktualisierten oder erweiterten Version der Software sofort

    nach Erhalt derselben zu ersetzen;

     

    Das soll dann wohl dazu dienen, das in Aussicht gestellte

    Lizenzmanagement zu erzwingen?

     

    Mich wundert sehr, daß es hierzu (und auch zu der Frage nach dem

    Lizenzmanagementtool) eine Woche später immer noch keinerlei image

    Reaktion gibt. :-\

     

    Tilmann

     

    P.S.(1) Ich würde es nicht akzeptieren, Updates installieren zu

    müssen. Ich verwende bei etlichen Programmen nicht die neueste Version

    - aus gutem Grund.

    P.S.(2) Mich interessiert darüberhinaus, ob ein solcher Updatezwang

    überhaupt eine wirksame Bestimmung ist...

     

     

    Hallo,

     

    ich vermute hier wollte man nur ausdrücken, das man ein neueres Release

    aus Gründen der Absicherung, sprich Fehlerbeseitigung, die ohne dem

    neuen Release zu Fehlerhaft produzierten Leiterplatten führen können,

    installieren sollte.

    In der Lizenzinfo der Beta-Versionen wird immer darauf hingewiesen,

    daß man das Beta-Release nicht für die Produktion einsetzen sollte.

    Natürlich kann jeder dies auf eigene Verantwortung tun, und die

    Vergangenheit hat gezeigt, das eine Beta-Version bisher den Fehler

    beseitigt hat, und Boards, die mit Daten aus einer Beta-Version

    produziert wurden nicht Fehlerhaft waren.

     

    Ich habe die Frage an die Rechtsabteilung von Farnell weitergeleitet,

    mit der Bitte, die AGBs entsprechend zu formulieren, so daß normal

    Sterbliche sie auch verstehen können.

    Leider ist es in Juristenkreisen üblich, Formulierungen zu verwenden,

    die man nur unter Juristen versteht.

     

    Warten wir also ab, was man bei Farnell unternimmt.

     

     

    Mit freundlichen Grüßen / Best regards

     

    Alfred Zaffran

    --

    ______________________________________________________________

    Alfred Zaffran              Support

    CadSoft Computer GmbH       Hotline:   08635-698930

    Pleidolfweg 15              FAX:       08635-698940

    84568 Pleiskirchen          eMail: <alf@cadsoft.de>

                                 Web:   <www.cadsoft.de>

    Registergericht: Amtsgericht Traunstein HRB 5573

    Geschäftsführer: Thomas Liratsch

    ______________________________________________________________

     

    EAGLE V6.2 availabe now!

     

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  • autodeskguest
    autodeskguest over 11 years ago

    "A. Zaffran" schrieb:

     

    Der Kunde verpflichtet sich:

     

    (h) die derzeitige Version der Software durch eine vom Lizenzgeber im

    Rahmen der Bedingungen der hier vorliegenden Lizenz zur Verfügung

    gestellten aktualisierten oder erweiterten Version der Software sofort

    nach Erhalt derselben zu ersetzen;

     

     

    ich vermute hier wollte man nur ausdrücken, das man ein neueres Release

    aus Gründen der Absicherung, sprich Fehlerbeseitigung, die ohne dem

    neuen Release zu Fehlerhaft produzierten Leiterplatten führen können,

    installieren sollte.

     

    das ist eine sehr wohlwollende Interpretation, die ich gerne teilen

    würde. Aber wie ich es auch drehe, ich kann das aus dem Wortlaut

    beim besten Willen nicht herauslesen.

     

    Ich habe die Frage an die Rechtsabteilung von Farnell weitergeleitet,

    mit der Bitte, die AGBs entsprechend zu formulieren, so daß normal

    Sterbliche sie auch verstehen können.

     

    Ich hatte bereits von CadSoft die Auskunft erhalten, dass an den AGB

    nichts geändert wird, und aufgrund meiner Ablehnung der AGB wurde mein

    Upgradeauftrag storniert.

     

    Leider ist es in Juristenkreisen üblich, Formulierungen zu verwenden,

    die man nur unter Juristen versteht.

     

    Warten wir also ab, was man bei Farnell unternimmt.

     

    Ich bin schon sehr gespannt, ob Ihre Anfrage mehr bringt als die des

    Vertriebs.

     

    Grüße,

     

    Oliver Betz

    --

    Oliver Betz, Munich (oliverbetz.de)

     

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  • autodeskguest
    autodeskguest over 11 years ago

    Tilmann Reh schrieb:

     

     

    P.S.(2) Mich interessiert darüberhinaus, ob ein solcher Updatezwang

    überhaupt eine wirksame Bestimmung ist...

     

    Ich kann es mir nach deutschem AGB-Gesetz nicht vorstellen, aber

    erstens bin ich kein Anwalt und zweitens mag ich mir auch dann nicht

    zumuten (sic!) lassen, wenn sie heute unwirksam ist.

     

    Servus

     

    Oliver

    --

    Oliver Betz, Munich (oliverbetz.de)

     

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  • CSWalt
    CSWalt over 11 years ago

    Hallo,

     

    On 09/28/12 08:28, Tilmann Reh wrote:

    Oliver Betz schrieb:

     

    >> Hallo CadSoft,

    >>

    >> noch ein Punkt aus den AGB, zu denen ich gerne ein Statement hätte:

    >>

    >> Der Kunde verpflichtet sich:

    >>

    >>> (h) die derzeitige Version der Software durch eine vom Lizenzgeber im

    >>> Rahmen der Bedingungen der hier vorliegenden Lizenz zur Verfügung

    >>> gestellten aktualisierten oder erweiterten Version der Software sofort

    >>> nach Erhalt derselben zu ersetzen;

    >>

    >> Das soll dann wohl dazu dienen, das in Aussicht gestellte

    >> Lizenzmanagement zu erzwingen?

     

    Mich wundert sehr, daß es hierzu (und auch zu der Frage nach dem

    Lizenzmanagementtool) eine Woche später immer noch keinerlei image

    Reaktion gibt. :-\

     

    Tilmann

     

    P.S.(1) Ich würde es nicht akzeptieren, Updates installieren zu

    müssen. Ich verwende bei etlichen Programmen nicht die neueste Version

    - aus gutem Grund.

    P.S.(2) Mich interessiert darüberhinaus, ob ein solcher Updatezwang

    überhaupt eine wirksame Bestimmung ist...

     

    bei Fragen zu unseren AGBs bitten wir Sie, uns telefonisch zu kontaktieren

    (Tel. siehe unten).

     

    Mit freundlichen Grüssen,

    Walter Spermann

     

    --

    -


    Walter Spermann

    Softwareentwicklung

    CadSoft Computer GmbH

    Pleidolfweg 15

    84568 Pleiskirchen

    Tel.: 08635/6989-10

    www.cadsoft.de

    -


    Registergericht: Amtsgericht Traunstein HRB 5573

    Geschäftsführer: Thomas Liratsch

    -


     

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  • Former Member
    Former Member over 11 years ago in reply to CSWalt

    Walter Spermann schrieb:

     

     

    >bei Fragen zu unseren AGBs bitten wir Sie, uns telefonisch zu kontaktieren

    >(Tel. siehe unten).

     

    Siehe mein Posting vom 28. September.

     

    Grüße,

     

    Oliver Betz

    --

    Oliver Betz, Munich

    despammed.com is broken, use Reply-To:

     

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  • Former Member
    Former Member over 11 years ago in reply to CSWalt

    Walter Spermann schrieb:

     

    bei Fragen zu unseren AGBs bitten wir Sie, uns telefonisch zu kontaktieren

    (Tel. siehe unten).

     

    Sie machen es sich m.E. hier etwas zu einfach.

     

    Warum können solche Regeln in den AGB nicht öffentlich begründet oder

    erklärt werden?

     

    Tilmann Reh

     

     

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  • Former Member
    Former Member over 11 years ago in reply to Former Member

    Am 18.10.2012 17:38, schrieb Tilmann Reh:

    Walter Spermann schrieb:

     

    >> bei Fragen zu unseren AGBs bitten wir Sie, uns telefonisch zu kontaktieren

    >> (Tel. siehe unten).

     

    Sie machen es sich m.E. hier etwas zu einfach.

     

    Warum können solche Regeln in den AGB nicht öffentlich begründet oder

    erklärt werden?

     

    Tilmann Reh

     

     

     

    Hmmm...  die Sache bekommt ein Gschmäckle...

     

    Die AGBs gehen alle Kunden an und ich kann mir keinen seriösen Grund

    vorstellen,  die nicht öffentlich diskutieren zu wollen.

     

    Auch ich halte einen Updatezwang für absolut unzumutbar!

    Und für wahrscheinlich unwirksam.  Es gibt einige gute Gründe,  manchmal

    bei älteren Versionen zu bleiben;  Cadsoft selbst hat unlängst mit dem

    verunglückten Start der V6.0 welche geliefert.

     

    Ich erwarte eine weitere Diskussion hier.  (Danke fürs Lostreten,  Oliver!)

     

    Hans Lederer

     

     

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  • Former Member
    Former Member over 11 years ago in reply to Former Member

    Am 18.10.2012 17:21, schrieb Oliver Betz:

    Walter Spermann schrieb:

     

     

    >> bei Fragen zu unseren AGBs bitten wir Sie, uns telefonisch zu kontaktieren

    >> (Tel. siehe unten).

     

    Siehe mein Posting vom 28. September.

     

    Grüße,

     

    Oliver Betz

     

     

    Überhaupt,  wo sind sie denn,  die AGB?

    Ich habe gerade die Cadsoft-Website gründlich angeschaut,  kann sie aber

    nirgends finden.  Selbst wenn man im Shop eine Bestellung startet,  kann

    man bis zur Adresseingabe noch keine sehen.

    Gehört sich das??

     

    Hans Lederer

     

     

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  • Former Member
    Former Member over 11 years ago in reply to Former Member

    Hans Lederer schrieb:

     

     

    >Überhaupt,  wo sind sie denn,  die AGB?

    >Ich habe gerade die Cadsoft-Website gründlich angeschaut,  kann sie aber

    >nirgends finden.  Selbst wenn man im Shop eine Bestellung startet,  kann

    >man bis zur Adresseingabe noch keine sehen.

     

    nach der Bestellung bekommst Du einen Link, wo Du den Key abholen

    kannst. Dort musst Du die AGB abnicken, sonst gibt's keinen Key.

     

    Du findest die Texte auch in den Eagle-Installationsdateien (die

    Windows-Installer sind selbstextrahierende Archive), Verzeichnis

    "doc", Datei license_*.txt.

     

    Ich habe mal nachgesehen: Die neue Version der Lizenz gibt es seit

    Eagle 5.8 (Anfang 2010). In dem Schritt ist der Umfang der AGB auf das

    Zehnfache image angewachsen.

     

    Seit dem Zeitpunkt ist der Text auch im Manual enthalten.

     

    Bei der Suche nach einer Phrase aus dem Text fand ich auch eine

    Diskussion auf microcontroller.net mit weiteren Punkten aus den AGB:

    http://www.mikrocontroller.net/topic/174176

     

    Servus

     

    Oliver

    --

    Oliver Betz, Munich

    despammed.com is broken, use Reply-To:

     

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